Bereits Ende 2020 hat die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) einen Leitfaden für die kommunale Wärmeplanung herausgegeben. Hintergrund ist die Novelle des Klimaschutzgesetzes in Baden-Württemberg vom Oktober 2020, die eine verpflichtende Wärmeplanung für Städte ab einer bestimmten Größenklasse vorsieht. Der Leitfaden dient als Orientierung und Hilfestellung für Kommunen bei der Erstellung des konkreten Planwerks und einer daraus resultierenden Wärmewendestrategie.

Die kommunale Wärmeplanung ist dabei keinesfalls als alleinstehendes Einzelthema zu sehen, sondern vielmehr als wichtiges Werkzeug der systematischen klimaneutralen Stadt- und Quartiersentwicklung. Während des gesamten Prozesses müssen die Inhalte anderer Vorhaben der Kommune, z. B. die Bauleitplanung, berücksichtigt werden. Auch ist es von Anfang an zentral, verschiedenste Verwaltungseinheiten der Kommune (u. a. Stadtplanung und -entwicklung, Umweltschutz, Energieplanung, Hoch- und Tiefbau, Verkehrsmanagement, eigene Energieversorgungsunternehmen etc.), aber auch sonstige Stakeholder (u. a. lokale Energiegenossenschaften) in den Prozess einzubinden. Insofern kann dieser Ansatz Orientierungshilfe für eine integrierte Stadt- und Quartiersentwicklung dienen.

Screenshot KEA Guideline

Copyright: KEA 2020; Maimento/Fotolia

Die kommunale Wärmeplanung ermöglicht überdies, politische Prioritäten der Kommune im Bereich Wärmeerzeugung und -infrastruktur gegenüber anderen Vorhaben der Kommune zu setzen. Dies betrifft vor allem die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung, baulandpolitische Beschlüsse und die weitere Infrastruktur-, Verkehrsentwicklungs- und Flächensicherung für Wärmeversorgungsanlagen. Auch die Akteursbeteiligung relevanter Akteure vor Ort wird im Leitfaden für die kommunale Wärmeplanung berücksichtigt. So werden etwa zusätzliche kommunale Informationskampagnen für Privathaushalte, z. B. zum Heizungswechsel, empfohlen.

Nicht nur andere Bundesländer in Deutschland können von der Herangehensweise Baden-Württembergs lernen. Auch für Kommunen anderer Länder dürfte der Ansatz, der ganz im Sinne des Hauptziels von Multiply – einer integrierten Stadtentwicklung – steht, interessant sein. Denn auf diese Weise wird eine klimaneutrale Wärmeversorgung von einer freiwilligen Aufgabe zu einem verpflichtenden kommunalen Planungsgegenstand. Besonders für Bestandsquartiere in Städten kann dieses Vorgehen als besonders herausfordernde, aber eben auch als besonders wichtige Aufgabe im Rahmen einer städtischen Dekarbonisierungsstrategie angesehen werden kann.

Für weitere Informationen siehe hier:

https://www.kea-bw.de/news/neuer-leitfaden-fuer-kommunale-waermeplanung-erschienen

https://www.kea-bw.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/094_Leitfaden-Kommunale-Waermeplanung-022021.pdf